EuGH: Verjährungsfristen bedingt zulässig

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Bukarest (ADZ) - Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine komplizierte Rechtsfrage für die rumänische Justiz gelöst: Die Urteile des Verfassungsgerichts zu Verjährungsfristen im Strafprozess gelten auch für Korruptionsverfahren, doch die ordentlichen Gerichte müssen eine für die Angeklagten günstigere Auslegungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nicht anwenden. Der EuGH hatte den allgemeinen Grundsatz bereits verankert, doch ein Kronstädter Gericht wollte wissen, ob er nur für Verfahren zu Betrug mit EU-Mitteln, Steuerhinterziehung oder Schmuggel oder auch für Korruptionsprozesse generell gilt.  

Den Luxemburger Richtern zufolge gelte die vom Verfassungsgericht schnellere Verjährung auch in Korruptionsverfahren, jedoch  nur für den Zeitraum 2018-2022, nicht aber für 2014-2018, wie es der OGH in Bukarest wollte.

Nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des OGH im Jahr 2022 mussten hunderte Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden, darunter viele gegen prominente Angeklagte.